Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft nicht nur Autofahrer, sondern gilt für sämtliche Personen, die sich auf öffentlichen Straßen oder allgemein zugänglichen Verkehrsflächen (z. B. auf dem Parkplatz eines Supermarktes) bewegen, also auch für Fußgänger oder Radfahrer.

Alle Teilnehmer am Straßenverkehr können zufällig, durch eigene Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einen Vorgang verwickelt werden, der verkehrsrechtliche Fragen aufwirft, etwa indem man sich dem Vorwurf eines verkehrsordnungswidrigen Verhaltens ausgesetzt sieht. Dies ist z. B. der Fall bei einem Bußgeldverfahren, nach einem Verkehrsunfall oder bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ein Verkehrsunfall hat für den Geschädigten auch zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche (gegen Schädiger, Halter und Haftpflichtversicherung) zur Folge. Außerdem wird ein Verkehrsrechtsanwalt tätig, wenn man sich ungerechtfertigten Forderungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Regressansprüchen von Seiten der Versicherungen ausgesetzt sieht.

Beim Verkehrsrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet mit komplexen Fragen aus dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Die Erfahrung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht ist hier gefragt, und eine möglichst frühzeitige Beratung ist häufig dringend erforderlich. Die umfangreiche Rechtsprechung auf den Gebieten des Verkehrszivil-, Verkehrsstraf- und Fahrerlaubnisrechts kann ein Rechtsanwalt ohne Spezialisierung auf das Verkehrsrecht kaum noch überblicken.

Rechtsanwalt Peter Riepshoff ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:

Unfallschadensregulierung

Ein Verkehrsunfall ist immer ein unangenehmes Erlebnis. Hier ist guter Rat gefragt, und zwar möglichst schnell nach dem Unfallereignis.

Bei einem Verkehrsunfall geht es darum, die Schadensregulierung schnell und vollumfänglich durchzusetzen oder gegen Sie zu Unrecht geltend gemachte Schadensersatzansprüche abzuwehren. Häufig zeigt sich, dass die zentralen Fragen schwieriger zu beantworten sind, als dies auf den ersten Blick scheint. Wer hat die Schuld bei einem Verkehrsunfall? Kommt ein Mitverschulden in Betracht? Was muss der Unfallgegner bzw. seine Versicherung alles ersetzen? Ist die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage zu klären und Schadensersatzansprüche wegen der Reparaturkosten (tatsächliche oder fiktive Reparaturkosten), Wertminderung, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten und/oder der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung sowie sonstige in Betracht kommende Ansprüche (z. B. Abschleppkosten, Unkostenpauschale) sind zu berechnen und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Im Falle einer Körperverletzung ist das Schmerzensgeld, die Kosten der Behandlung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten (soweit nicht die Krankenkasse eintrittspflichtig ist), der Verdienstausfallschaden und der Haushaltsführungsschaden unter Beifügung von Belegen zu beziffern bzw. zu berechnen.

Wir führen für Sie die Korrespondenz mit Haftpflichtversicherern und ggfs. mit Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft), ermittle die für die Sach- und Rechtslage wesentlichen Fakten, insbesondere indem ich Akteneinsicht in Bußgeld- und Strafakten nehme, und berechne die Ihnen zustehenden Ansprüche. Ich berate und vertrete Sie umfassend, kompetent und setze die Ihnen zustehenden Ansprüche durch.

Verteidigung in Bußgeldsachen

Ihnen wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt? Sie sollen bei „Rot“ über eine Ampel gefahren sein oder die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten, den erforderlichen Abstand nicht eingehalten oder ein Handy während der Fahrt benutzt haben? Spätestens wenn Sie ein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen, sollten Sie keinesfalls versuchen, die Sache im Alleingang zu regeln, sondern sofort Rat bei Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht einholen.

In den letzten Jahren hat die Zahl der automatisierten Kontrollen wegen Geschwindigkeitsverstößen mittels Radar- und Lasermessgeräten immer mehr zugenommen. Auch immer mehr „Blitzer“ für die Feststellung von Rotlichtverstößen wurden aufgestellt. Außerdem erfolgen auf vielen Autobahnstrecken Abstandskontrollen. In allen Fällen wird es nicht nur um die Prüfung der Korrektheit der Messung gehen und damit um die Frage, ob und ggfs. in welcher Höhe ein Bußgeld zu verhängen ist, sondern auch um mögliche Nebenfolgen, insbesondere um die Abwendung eines drohenden Fahrverbotes und die Eintragung von Punkten im Register. Gerade Vielfahrer (insbesondere Außendienstler und Lkw-Fahrer) laufen bei Nichtwahrnehmung von bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten durch einen Verkehrsrechtsspezialisten Gefahr, immer mehr Punkte im zentralen Verkehrsregister anzusammeln, was zu erforderlichen kostenintensiven Nachschulungen oder sogar einem Führerscheinentzug führen kann. Für den Betroffenen kann die Verhängung eines Fahrverbotes im Einzelfall darüber hinaus durchaus auch eine existentielle Bedrohung darstellen, so dass frühzeitiger fachanwaltlicher Rat notwendig ist.

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Häufige Verkehrsstrafsachen in meiner Praxis sind die Trunkenheit in Verkehr bzw. Fahren unter Drogeneinfluss (§ 316 StGB), das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) oder der Vorwurf der Nötigung (§ 240 StGB). Es geht vielfach um die Entziehung der Fahrerlaubnis oder um ein Fahrverbot, ohne dass der Beschuldigte sich dessen immer bewusst ist. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig zu mir kommen. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu mir kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Verteidigung.

Als Beschuldigter eines Bußgeld- und Strafverfahrens haben Sie das Recht, zur Sache keine Angaben zu machen, d. h. zu schweigen und einen Verteidiger zu konsultieren. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!

Der Strafverteidiger in Straßenverkehrssachen hat neben der Prüfung der Schuldfrage und dem Vermeiden einer harten Strafe auch die Zeit nach dem Strafverfahren im Blick (Eintragungen im Fahreignungsregister, Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis; Verkürzungsmöglichkeiten durch Nachschulung, Vorbereitung auf eine anstehende MPU), um dem Mandanten dabei zu helfen, baldmöglichst seinen Führerschein wieder zu erlangen.

Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinstelle oder den Verwaltungsgerichten

Auch die Auflage, eine medizinisch–psychologische Untersuchung (MPU) durchführen zu lassen, ist sehr unangenehm und teuer. Wer nicht weiß, wie er sich zu verhalten hat, wenn eine MPU im Raume steht, entbehrt möglicherweise die Fahrerlaubnis und den Führerschein erheblich länger, als derjenige, der richtig beraten worden ist.

Nicht selten geht es nach der Einstellung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens um die Abwendung oder Anfechtung einer behördlich angeordneten Fahrtenbuchauflage (§ 31 a StVZO).

Kfz-Vertragsrecht

Zum Verkehrsrecht gehören aber auch Fragen des Vertragsrechts, also etwa

  • beim Abschluss eines Mietvertrages über ein Fahrzeug, z. B. nach einem Verkehrsunfall sowie
  • bei einer Auseinandersetzung mit einem privaten Verkäufer oder einem Autohaus oder einer Autowerkstatt in Zusammenhang mit einem Autokauf oder einer Autoreparatur, insbesondere in Fällen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei einem Mangel des erworbenen Kfz, oder wenn es mit einer Leasingfirma zum Streit über die Abrechnung des Leasingvertrages kommt.

In allen Fällen vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und hoher juristischer Kompetenz fachkundig zur Seite.

Peter Riepshoff

Herr Peter Riepshoff

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Sekretariat: Frau Herrmann
(04141-797530)

E-Mail-Adresse: info (at) seidensticker-partner.de

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