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Die Düsseldorfer Tabelle wird erneut zum 01.01.2018 geändert, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 06.11.2017 bekannt gegeben hat.
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine Richtlinie, die den monatlichen Unterhaltsbedarf insbesondere von Kindern festlegt. Zum einen wird der Mindestunterhalt erneut angehoben. Der Zahlbetrag für Kinder der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) beträgt nunmehr 251,00 € statt bisher 246,00 €,...
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