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Rechtsanwälte
Seidensticker & Partner m.b.B.

Kontakt



Liebe Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben weiterhin für Sie geöffnet, bitten Sie jedoch, persönliche Besuche in unserer Kanzlei auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken. Mandantenbesprechungen werden wir bis auf Weiteres, wenn möglich, per E-Mail oder Video-Chat durchführen. Kontakt zu uns können Sie per E-Mail oder telefonisch aufnehmen. Unterlagen können Sie uns per E-Mail übersenden oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Sofern es die Besonderheit des Mandats erfordert bzw. in notariellen Angelegenheiten bieten wir Beratung und Beurkundung in unserer Kanzlei an.

Bei allen Besuchen in unserer Kanzlei bitten wir Sie, die folgenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:

• Bitte erscheinen Sie pünktlich, aber nicht zu früh, um ein Zusammentreffen mit anderen Besuchern zu vermeiden.
• Kommen Sie möglichst ohne Begleitung zu Ihrem Termin. Sollte Sie doch jemand begleiten, melden Sie dies bitte vorher telefonisch an.
• Wir möchten alle Mandanten und Besucher freundlich begrüßen, werden dabei aber auf das Händeschütteln verzichten.
• Wir möchten Sie bitten, sich bei Ankunft in unserer Kanzlei die Hände zu waschen oder an dem bereitgestellten Spender zu desinfizieren.
• Bitte tragen Sie während des Aufenthalts in unserer Kanzlei einen Mund-Nasen-Schutz.
• Während der Beratung sorgen wir in unseren Besprechungszimmern für einen Sitzabstand von über 1,5 Metern.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir im letzten Jahr umgezogen sind. Unsere Kanzlei befindet sich nunmehr in der Wiesenstraße 2, direkt gegenüber der AOK. Vom alten Standort sind wir über die weiße Brücke in zwei Minuten zu Fuß zu erreichen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018!

Die Düsseldorfer Tabelle wird erneut zum 01.01.2018 geändert, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 06.11.2017 bekannt gegeben hat.

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine Richtlinie, die den monatlichen Unterhaltsbedarf insbesondere von Kindern festlegt. Zum einen wird der Mindestunterhalt erneut angehoben. Der Zahlbetrag für Kinder der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) beträgt nunmehr 251,00 € statt bisher 246,00 €,...

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