Jagd- und Waffenrecht

Landläufige Meinung ist, dass unser Leben mehr und mehr von Regeln und Gesetzen beherrscht wird. Jäger, Sportschützen und andere Waffeninhaber werden diese Wahrnehmung sicherlich bestätigen können. Über die letzten Jahrzehnte ist eine regelrechte Flut an Einschränkungen, Auflagen, Ausnahmen und Gegenausnahmen über uns hereingebrochen. Es fällt mitunter schwer, hier den Überblick zu behalten.

Diese Situation, angereichert durch ihrerseits verunsicherte und häufig restriktiv handelnde Behörden, erfordert besonnenen Rechtsrat und einen Berater, der weiß, wovon er spricht.

Im Bereich des Waffenrechts betreffen die maßgeblichen Fragestellungen die waffenrechtliche Genehmigung. Waffenbesitzkarte und Waffenschein werden erst nach Überprüfung der Zuverlässigkeit ausgegeben. Diese bietet Anlass für Diskussionen und mitunter Streit. Liegt eine Genehmigung einmal vor, stellen sich daran anschließend Fragen der Aufbewahrung. Vermeintliche Lappalien im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts, können schnell weitreichende Folgen haben.

Im Jagdrecht wiederum beraten wir Sie zu Pachtverträgen, deren Gestaltung und zu Fragestellungen im laufenden Pachtverhältnis. Wildschaden ist häufiger Anlass für Streitigkeiten und im Verhältnis zu Dritten nehmen Fälle zu, die Jagdschaden betreffen.

Im Bereich des Jagd- und Waffenrechts werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Kreyer betreut. Seit dem Jugendjagdschein vor bald 20 Jahren, trifft man Herrn Kreyer häufig in dunkelgrün. Er weiß, wovon er spricht und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Mathis Kreyer

Herr Mathis Kreyer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat: Frau Keese
(04141-797530)

E-Mail-Adresse: info (at) seidensticker-partner.de

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